Mit einer Überweisung zur Massage können Sie Kostenzuschüsse bei Ihrer Krankenkasse beziehen. Die Höhe dieses Zuschusses bestimmt Ihre jeweilige Krankenkasse.
Ich biete Ihnen zwei, von den Kassen anerkannte, Massagearten an: die Heilmassage und die Lymphdrainage. Bei diesen beiden Massagearten wird speziell auf die Linderung von Beschwerden eingegangen, deshalb wird zu Beginn ein kurzes Erstgespräch geführt um diese besser zu erfassen.
Schmerzen sind oftmals durch muskuläre Fehlbelastungen bedingt!
Die Heilmassage wird meist als Teilmassage verschrieben, bei der verschiedene Massagetechniken auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und miteinander verbunden werden. Die Lymphdrainage ist eine sehr sanfte Technik, bei der es Vorwiegend um Verschiebung von Gewebsflüssigkeit geht.
Ich würde Ihnen raten, die Therapiedauer am Überweisungsschein vom Arzt angeben zu lassen, da so manche Krankenkasse (Kfl, Kfg) ansonsten den niedrigsten Tarif rechnen, auch wenn die Therapie z.B. statt 30 min 45 min gedauert hat.
Indikationen für die Heilmassage
Erkrankungen der
Bindegewebes und der Muskulatur
Erkrankungen des
rheumatischen Formenkreises
Indikationen der Lymphdrainage
rheumatische
Erkrankungen
alle Ödeme
Hämatome und Schwellungen
nach Unfällen u. Operationen
bei lymphatischer
Schwäche
Zentraler u. peripherer
Nervenerkrankungen
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber!
Kostenrückerstattung
Nach Beendigung der
Heilmassage-Serie, sende ich – als
kleines Service von mir - Ihre Rechnung mit der Überweisung an Ihre
Krankenkasse ein.
Chefärztliche Bewilligung
Je nach Krankenkasse ist
Ihnen eine bestimmte Anzahl von Massagen pro Quartal chefarztfrei genehmigt.
Sollte es aber nötig sein, die Therapieserie zu verlängern, dann ist es bei
gewissen Krankenkassen erforderlich, um eine chefärztliche Bewilligung anzusuchen.
Mit dieser ist eine weitere Kostenrückerstattung möglich ist. Hierfür suchen
Sie bitte Ihren zuweisenden Arzt erneut auf.